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Die
Anwaltskanzlei Stallmach ist eine im Großraum Radeberg
– Dresden – Bautzen tätige und im Jahre 1990 von Rechtsanwalt
Olaf Stallmach gegründete Anwaltskanzlei.
Die Anwaltskanzlei Stallmach besteht aus 3 Rechtsanwälten,
3 Rechtsanwaltsfachangestellten und 1 Anwaltssekrektärin.
Unser Mandantenstamm ist breit gefächert. Überwiegend
gehören Privatpersonen, kleine und mittelständige Unternehmen
sowie Freiberufler zu unseren Auftraggebern.
Die Anwaltskanzlei Stallmach versteht sich als Dienstleister
auf hohem Niveau in den Rechtsgebieten des Allgemeinrechts.
Die Anwälte sind darüber hinaus in den Fachgebieten
(Bau- und Architektenrecht, Ehe- und Familienrecht)
durch die jeweils erworbene Fachanwaltschaft im besonderen
Maße tätig. Mit dem Abschluss dieser speziellen Fachanwaltsausbildung,
sowie dem Nachweis geeigneter Fähigkeiten und Kenntnisse
tragen wir als Kanzlei einem hohen Qualitätsstandard
Rechnung.
Dieses Qualitätsbewußtsein wird auch von dem festen
Mitarbeiterstamm der Anwaltskanzlei mit langjähriger
Kanzleizugehörigkeit und Praxiserfahrung getragen. Ständige
Fortbildung und eigenständiges Arbeiten sind auch hier
aufgrund der erfolgten Spezialisierungen selbstverständlich.
Durch das bestens geschulte Team ist ein schnelles professionelles
Forderungsmanagement (außergerichtliches Mahn- und gerichtliches
Mahn-/Klageverfahren, Titelerlangung), bis zur Beitreibung
der Forderung durch Prüfung und Einleitung geeigneter
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen möglich. Gleiches gilt
für das Schadenersatzmanagement, insbesondere für die
Verkehrsunfallsabwicklung und Vertretung in Verkehrs-
und Bußgeldverfahren. Durch die selbstständige Bearbeitung
der eigens hierfür geschulten Mitarbeiter, der Korrespondenz
mit Behörden, Versicherungen, Werkstätten etc, ist eine
schnelle Durchsetzung der Schadenersatzansprüche möglich.
Der hohe Qualitätsstandard spiegelt sich auch in der
Büroausstattung / -kommunikation und vor allem in der
Bearbeitung der Mandate durch den Zugriff auf relevante
Datenbanken, Bonitätsprüfungen, E-Mail-Verkehr sowie
aufgrund der Mitgliedschaft in den Arbeitsgemeinschaften
Bau- und Verkehrsrecht und anderen Arbeitskreisen (Ehe-
und Familie) wieder. |